Schmidt Erholungsreisen 2021/22

PRÄVENTIONS-REISE Falls Ihr Kurantrag nicht genehmigt wird, Sie aber dennoch aktiv etwas für Ihre Gesundheit tun möchten, gibt es die Möglichkeit der prä- ventiven Reise. Präventionsreisen, bei den Krankenkassen auch bekannt als „Kompaktan- gebote zur Gesundheitsvorsorge außerhalb des Wohnorts“, werden mit einem Betrag von bis zu w 150,- jährlich bezuschusst. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, da diese ihre eige- nen Kriterien für Präventionsreisen festlegt. Hinweise: Allgemein: Diese Katalogseite enthält allgemeine Informa- tionen zu möglichen Krankenkassen-Zuschüs- sen. Da jede Krankenkasse eigene Kriterien hat, übernehmen wir keine Gewähr für Kostenüber- nahme durch Ihre Krankenkasse. Aufstellung der erhaltenen Behandlungen: Eine detaillierte Aufstellung der erhalte- nen Behandlungen ist für die Vorlage bei der Krankenkasse unerlässlich. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld über die von Ihrer Kran- kenkasse verlangten Einzelheiten dieser Auf- stellung. Bitte setzen Sie den Arzt oder das medizinische Personal vor Ort gleich zu Be- ginn Ihres Urlaubs davon in Kenntnis, dass Sie vor der Abreise eine detaillierte Aufstellung aller erhaltenen medizinischen Behandlungen mit Kosten benötigen. Bitte beachten Sie, dass ei- nige Hotels für diesen aufwendigen Service eine Gebühr erheben. Auswahl der Anwendungen: Bringen Sie bitte zum ärztlichen Eingangsge- spräch am Urlaubsort Ihre ärztlichen Befunde und EKG-Auswertungen von zu Hause mit. Dies ist für die Auswahl Ihrer Anwendungen für den Kurarzt sehr hilfreich. Kostenübernahme: Die Kurreise muss vom Reisenden zunächst selbst bezahlt werden. Dabei ist es unerläss- lich, dass die Krankenkasse vor der Buchung die Zusage der Kostenübernahme erteilt hat. Nach Ende der Kurreise werden keine Anträge mehr genehmigt. KUR-REISE Eine Kur , auch ambulante Vorsorgemaßnahme genannt, kann alle vier Jahre beantragt werden. Zur Gewährung ebendieser sind mehrere Schrit- te notwendig: ➊ Zunächst ist ein Besuch bei Ihrem Hausarzt nötig, der Ihnen die medizinische Notwen- digkeit einer ambulanten Vorsorgemaßnahme bescheinigt. ➋ Bei Ihrer Krankenkasse können Sie nun mit dem ärztlichen Attest und weiteren Formula- ren den Kurantrag einreichen. ➌ Nach der Bewilligung der Vorsorgemaßnah- me wählen Sie Ihr Reiseziel, Ihren Reiseter- min sowie die Unterkunft und bezahlen die Kur-Reise. Sollte der Antrag abgelehnt wer- den, können Sie in Widerspruch gehen. ➍ Nun kann Ihr erholsamer Kuraufenthalt be- ginnen. Lassen Sie sich am Ende Ihres Urlaubs anhand der Kurkarte eine Bestätigung der Behandlung und Kosten (in deutscher Spra- che und Preise der Anwendungen in Euro ausgewiesen) für Ihre Krankenkasse geben, welche Sie im Anschluss zur Rückerstattung einreichen. ➎ Rückerstattung durch Ihre Krankenkasse. Eine Kur-Reise ist eine Investition in die Gegenwart und Zukunft Ihrer Gesundheit. Daher ist ein Gesundheitsurlaub auch ohne gesundheitliche Be- schwerden eine Wohltat für Körper, Geist und Seele. Auch die deutschen Krankenkassen haben dies erkannt und unterstützen Ihr Gesundheits-Vorha- ben in vielfältiger Weise. In erster Linie richten sich Kur-Reisen an Menschen mit gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb entscheiden Ihr Hausarzt und Ihre Krankenkasse über die Notwendigkeit und Genehmigung einer Kur. Selbstverständlich können Sie Ihren Kur- und Erholungsurlaub in unseren ausgewählten Urlaubszielen und -hotels auch ohne Zuschuss bzw. Genehmigung Ihrer Krankenkasse buchen. 8 KUR & ERHOLUNG KRANKENKASSEN-ZUSCHÜSSE

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